|
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kindern - vorwiegend in den armen Ländern der Welt ohne soziales Netz (Südamerika, Mittelamerika, Asien, Afrika etc.). Der Stiftungszweck soll insbesondere durch folgende Massnahmen verwirklicht werden:
Patenschaften für Dörfer oder soziale Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser etc.) in denen vorwiegend alleingelassene Kinder betreut werden (GOVINDA Entwicklungshilfe e.V., Die Schwestern Maria, ähnliche Institutionen);
Spenden für Projekte, die Familien mit Kindern zugute kommen (Ausbildungsstätten, Einrichtungen zur Erhaltung der Gesundheit, Wasserversorgung, Einrichtungen zur Verbesserung der Nahrungsversorgung etc.);
Punktuelle Förderung von Projekten in Notfällen (bei Naturkatastrophen, Beseitigung von Kriegsfolgen für Kinder etc.);
Einzelförderung von in Not geratenen Kindern (punktuelle Nothilfe). Es sollte darauf geachtet werden, dass die Unterstützung nur an solche Institutionen gewährt wird, die nachweislich folgende Kriterien erfüllen: - Vorlage wirkungsvoller Konzepte für die Vorhaben und die Mittelverwendung; - äusserste Ziel- und Erfolgsbezogenheit der Mittelverwendung (geringer Verwaltungskostenanteil); - professionelle Organisation für die Durchführung der Projekte (keine Misswirtschaft); - Vorlage von Nachweisen über die Mittelverwendung.
|