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Gründung der Dr. Heinz Kress Stiftung zur Förderung von Kindern
Die Dr. Heinz Kress Stiftung zur Förderung von Kindern wurde als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts nach § 80 BGB am 27.09.2000 von Dr. Heinz Kress und Ute Kress errichtet und ist als gemeinnützig anerkannt.
Sie dient der Förderung von Kindern - vorwiegend in den armen Ländern der Welt ohne soziales Netz (z. B. Südamerika, Mittelamerika, Asien und Afrika).
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