Stiftungsorgane

Gründung der Dr. Heinz Kress Stiftung
zur Förderung von Kindern

 

Die Dr. Heinz Kress Stiftung zur Förderung von Kindern wurde als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts nach
§ 80 BGB am 27.09.2000 von Dr. Heinz Kress und Ute Kress errichtet und ist als gemeinnützig anerkannt.

Sie dient der Förderung von Kindern - vorwiegend in den armen Ländern der Welt ohne soziales Netz (z. B. Südamerika, Mittelamerika, Asien und Afrika).

 

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