Gemeinnützigkeit

 

Die Stiftung verfolgt ausschliesslich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Die Stiftung ist selbstlos tätig.
 

Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Die Stiftung darf keine juristischen oder natürlichen Personen durch Ausgaben, Zuwendungen oder sonstige Leistungen, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigen.

 

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